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Umtauschfrist Führerscheine

Für alte Führerscheine gelten gesetzliche Umtauschfristen gelten, die unbedingt eingehalten werden müssen. Ein abgelaufener Führerschein kann bei der Kontrolle nicht mehr als gültig anerkannt werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Umtauschfrist Papierführerscheine
  2. Umtauschfrist Kartenführerscheine

1. Umtauschfrist Papierführerscheine

Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, verlieren spätestens bis zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit. Die meisten dieser Führerscheine müssen jedoch bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre umgetauscht werden. Da auf vielen alten Dokumenten das Ausstellungsdatum nicht mehr erkennbar ist, erfolgt der Umtausch basierend auf dem eigenen Geburtsjahr. Die genauen Fristen können der beigefügten Tabelle entnommen werden:

Geburtsjahr Frist des Umtauschs
1953–1958 19.07.2022
1959–1964 19.01.2023
1965–1970 19.01.2024
1971–1998 19.01.2025

2. Umtauschfrist Kartenführerscheine

Auch mit dem neuen EU-Kartenführerschein müssen FahrerInnen regelmäßig ihren Führerschein erneuern. Alle 15 Jahre müssen diejenigen, die nach dem 18. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis erhalten haben, zur Behörde gehen. Für Führerscheine, die zwischen 1999 und diesem Datum ausgestellt wurden, gelten gestaffelte Umtauschfristen.

Jahrgang der Ausstellung des Führerscheins Frist des Umtauschs
1999–2001 19.01.2026
2002–2004 19.01.2027
2005–2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012–18.01.2013 19.01.2033